Das Celler Loch — die Explosion war echt

Am 25. Juli 1978 sprengte der Staat ein Loch in die Celler Gefängnismauer. Acht Jahre später wurde die Urheberschaft öffentlich. Was das für Kontrolle bedeutet.

Eine echte Explosion, eine falsche Urheberschaft und eine Frage, die weit über Celle hinausreicht: Was geschieht mit demokratischer Kontrolle, wenn Sicherheitsbehörden das Ereignis selbst erzeugen, das anschließend als Bedrohung erscheint?

Am 25. Juli 1978 um 2.54 Uhr detonierte an der Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle eine Bombe. In der sechs Meter hohen Gefängnismauer blieb ein Loch von ungefähr 40 Zentimetern Durchmesser. Alles sollte nach einem fehlgeschlagenen terroristischen Befreiungsversuch für den inhaftierten Sigurd Debus aussehen. [3, 4]

Die Explosion war echt. Die zugeschriebene Urheberschaft war es nicht.

Symbolische Illustration: Loch in einer Gefängnismauer. Titel „Das Celler Loch“. Die Explosion war echt. Die Geschichte dahinter eine andere.

Zuerst erschienen als Artikel auf X.

Recherchestand: 4. Oktober 2026. Die Grafiken sind redaktionelle Illustrationen, keine Aufnahme des Mauerstücks.

Erst acht Jahre später wurde öffentlich, daß der niedersächsische Verfassungsschutz die Operation organisiert hatte und Angehörige der GSG 9 die Sprengung ausführten. Das niedersächsische Justizministerium beschreibt heute ausdrücklich, daß Öffentlichkeit und Strafverfolgungsbehörden über die wirklichen Urheber „planmäßig getäuscht“ wurden. [3]

Damit ist das Celler Loch keine Geschichte, die auf einer Vermutung über einen Geheimdienst beruht. Der zentrale Vorgang ist amtlich dokumentiert.

Gerade deshalb ist der Fall interessanter als jede Verschwörungserzählung.

Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur: Warum sprengte der Staat ein Loch in seine eigene Gefängnismauer?

Sie lautet: Was geschieht mit öffentlicher Gefahrenwahrnehmung, Strafverfolgung und demokratischer Kontrolle, wenn eine Sicherheitsbehörde selbst einen Teil der Wirklichkeit produziert, die anschließend als Beweis für eine Bedrohung erscheint?

Eine Legende für V-Leute

Das Celler Loch war kein isolierter Einfall in einer Julinacht. Die Sprengung gehörte zu einer länger angelegten verdeckten Operation des niedersächsischen Verfassungsschutzes.

Im Mittelpunkt stand Sigurd Debus. Der damals 35jährige verbüßte eine zwölfjährige Haftstrafe wegen politisch motivierter Banküberfälle und der Vorbereitung von Bombenanschlägen. Einen Nachweis für seine unmittelbare Beteiligung an diesen Anschlägen gab es nach der späteren Darstellung des NDR nicht. In amtlichen Darstellungen wird er deshalb vorsichtig als mutmaßlicher RAF-Terrorist bezeichnet. [3, 4]

Der Verfassungsschutz wollte über Personen aus Debus' Umfeld einen Zugang zur militanten linken Szene und möglichst zur RAF gewinnen. Dazu führte der Dienst unter anderem Klaus-Dieter Loudil und Manfred Berger als V-Leute beziehungsweise verdeckt eingesetzte Vertrauenspersonen. [4, 5]

Eine solche Quelle braucht Glaubwürdigkeit. Wer gegenüber einem konspirativen Milieu behauptet, an der Vorbereitung einer spektakulären Gefangenenbefreiung beteiligt gewesen zu sein, muß mit Nachfragen rechnen.

Also wurde an einer Legende gebaut.

Das niedersächsische Justizministerium hält fest, daß ein Fahrzeug mit Munition und gefälschten Pässen präpariert wurde. Einer dieser Pässe trug ein Foto von Debus. Das Material sollte die vermeintliche Befreiungsaktion glaubhaft erscheinen lassen. [3]

Nach der späteren Rekonstruktion versuchten die eingesetzten V-Leute außerdem, weitere Personen für eine Befreiung von Debus zu gewinnen. Behnsen und Trittin, die 1989 aus einer ausdrücklich kritischen und grünenpolitischen Perspektive über die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses berichteten, beschreiben detailliert, wie solche Kontakte aufgebaut und potentielle Unterstützer zu Handlungen bewegt werden sollten. Ihre politische Bewertung ist nicht neutral; die von ihnen ausgewerteten Vorgänge gehören jedoch zu den zentralen Gegenständen des Untersuchungsausschusses. [5]

Das Problem begann damit bereits vor der Explosion.

Ein Nachrichtendienst beobachtete nicht mehr nur ein vorhandenes Milieu. Seine Quellen wirkten daran mit, Situationen herzustellen, aus denen anschließend Erkenntnisse gewonnen werden sollten.

Als die Legende zu scheitern drohte

Nach der Darstellung von Behnsen und Trittin wuchs in Teilen des angesprochenen Umfelds das Mißtrauen gegenüber den V-Leuten. Eine tatsächlich organisierte Befreiungsaktion kam nicht zustande.

An dieser Stelle erhielt die Operation ihre außergewöhnliche Wendung.

Die Autoren führen die „Aktion Feuerzauber“ darauf zurück, daß der Verfassungsschutz die gefährdete Legende seiner Quellen erhalten wollte. Am 25. Juli 1978 sprengten GSG-9-Angehörige das Loch in die Celler Gefängnismauer. [5] Der Kern dieses Vorgangs wird unabhängig davon durch das niedersächsische Justizministerium und die spätere NDR-Rekonstruktion bestätigt. [3, 4]

Damit war plötzlich das Ereignis vorhanden, zu dem die Legende paßte.

Schema: Legende für V-Leute, präparierte Spuren und die reale Sprengung ergeben den Anschein eines Befreiungsversuchs.

Am Morgen nach der Sprengung sah die Lage für Außenstehende entsprechend aus: Eine Gefängnismauer war attackiert worden, Debus galt als möglicher Adressat einer Befreiungsaktion, und es existierten scheinbar passende Spuren.

Der NDR rekonstruiert, daß Debus bei der Explosion noch im Bett lag und offenbar nicht auf eine unmittelbar bevorstehende Befreiung vorbereitet war. Bei der späteren Durchsuchung seiner Zelle wurde angebliches Ausbruchswerkzeug gefunden. Bereits zuvor war in dem präparierten Fahrzeug der gefälschte Ausweis mit seinem Foto aufgetaucht. [4]

Für Ermittler und Öffentlichkeit ergab sich daraus ein scheinbar zusammenhängendes Bild.

Nur war ein wesentlicher Teil dieses Bildes von staatlicher Seite selbst hergestellt worden.

Nicht nur Geheimhaltung, sondern Wirklichkeitsproduktion

Das ist der entscheidende Unterschied zwischen dem Celler Loch und einer gewöhnlichen verdeckten Operation.

Geheimdienste verschweigen naturgemäß Quellen, Methoden und laufende Operationen. Das erzeugt bereits ein Kontrollproblem, ist aber nicht dasselbe wie das Celler Loch.

Hier wurde nicht lediglich verborgen, wer etwas wußte.

Es wurde ein reales Ereignis erzeugt: eine Bombe explodierte, eine Gefängnismauer wurde beschädigt und eine vermeintliche Befreiungsaktion erschien plausibel. Anschließend mußten Polizei, Staatsanwaltschaft, Medien und Öffentlichkeit dieses Ereignis unter einer falschen Voraussetzung bewerten.

Das niedersächsische Justizministerium formuliert diesen Punkt ungewöhnlich deutlich: Nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch Strafverfolgungsbehörden wurden planmäßig über die tatsächlichen Urheber getäuscht. [3]

Genau darin liegt der epistemische Kern des Skandals: Die Stelle, die Informationen über eine Bedrohung gewinnen wollte, beteiligte sich zugleich an der Herstellung des Sachverhalts, aus dem andere auf diese Bedrohung schließen sollten.

Beobachtung und Erzeugung waren nicht mehr sauber getrennt.

25. April 1986: Die Geschichte kippt

Zeitleiste: Sprengung am 25. Juli 1978, Enthüllung am 25. April 1986, Abschlußbericht am 9. Oktober 1989. Bis zur Enthüllung blieb die Urheberschaft öffentlich unbekannt.

Fast acht Jahre blieb der wirkliche Hintergrund der Öffentlichkeit verborgen.

Am 25. April 1986 veröffentlichte die Hannoversche Allgemeine Zeitung die Recherchen von Ulrich Neufert. Die zunächst kaum glaubhaft klingende These erwies sich im Kern als richtig: Der angebliche terroristische Anschlag war staatlich inszeniert worden. [4]

Neufert erhielt dafür 1986 den ersten Wächterpreis der deutschen Tagespresse. Die Preisträgerliste beschreibt seine Leistung ausdrücklich als Aufdeckung eines Sprengstoffanschlags auf die Celler Gefängnismauer durch den niedersächsischen Verfassungsschutz. [6]

Nun mußte die Landesregierung Stellung nehmen.

Ministerpräsident Ernst Albrecht bestätigte in seiner Regierungserklärung die Beteiligung des niedersächsischen Verfassungsschutzes und der GSG 9. Zugleich verteidigte er die zugrundeliegenden Operationen offensiv.

Er präsentierte eine Erfolgsbilanz: Ein Ausbruch und eine geplante Mordtat seien verhindert, Waffen beschlagnahmt, Raubüberfälle und Brandanschläge aufgeklärt und auch ein Sprengstoffanschlag vereitelt worden. Albrecht erklärte zudem, die Landesregierung, die Bundesregierung und die hessische Landesregierung hätten gemeinsam Verantwortung übernommen. Schließlich berief er sich auf die „wehrhafte Demokratie“. [1, 2]

Das ist eine wichtige Primärquelle.

Aber sie belegt zunächst nur, was die Regierung 1986 zur Rechtfertigung der Operation sagte.

Sie beweist nicht automatisch, daß jeder behauptete Erfolg tatsächlich unabhängig von den eingesetzten V-Leuten entstanden war.

Wenn der Informant die Tat mitproduziert

Genau an dieser Stelle wurde es für den späteren Untersuchungsausschuß unangenehm.

Der NDR faßt dessen Ergebnis so zusammen, daß die von Albrecht hervorgehobene Erfolgsbilanz in wesentlichen Punkten nicht bestätigt werden konnte. Die V-Leute traten vielmehr selbst als problematische Provokateure in Erscheinung. [4]

Behnsen und Trittin gehen weiter. Sie schildern auf Grundlage der Ausschußarbeit unter anderem Aussagen und Vermerke zu einer später sichergestellten Feuerlöscherbombe. Danach war V-Mann Loudil zumindest an Bau und Konstruktion beteiligt. Die Autoren folgern deshalb, einer der als Erfolg präsentierten verhinderten Sprengstoffanschläge wäre ohne die Tätigkeit der staatlich geführten Quelle in dieser Form nicht entstanden. [5]

Diese Schlußfolgerung stammt aus einer politisch klar positionierten Quelle und darf nicht unbemerkt zur neutralen amtlichen Wertung umetikettiert werden.

Der dokumentierte Befund dahinter bleibt dennoch zentral: Bei verdeckten Quellen kann die Grenze zwischen Aufklärung, Mitwirkung und Provokation verschwimmen.

Wer anschließend nur die aufgeklärte Tat zählt, ohne den Anteil der Quelle an ihrer Entstehung zu untersuchen, produziert eine zirkuläre Erfolgsbilanz.

Kontrolle – aber erst Jahre später

Nach den Enthüllungen setzte der Niedersächsische Landtag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß ein. Seine Arbeit begann Ende 1986. Das Justizministerium nennt 135 Sitzungen und 53 angehörte Zeugen. Der Abschlußbericht datiert vom 9. Oktober 1989. [3]

Interessant ist dabei nicht nur, was der Ausschuß herausfand, sondern wie spät die institutionelle Kontrolle wirksam wurde.

Albrecht erklärte bereits 1986, die damaligen Fraktionsvorsitzenden des Landtages seien im Sommer 1978 informiert worden; die Parlamentarische Kontrollkommission jedoch erst später, gegen Ende der Legislaturperiode. Auch die heutige Darstellung des niedersächsischen Justizministeriums verweist darauf, daß neben Albrecht die Vorsitzenden der damals im Landtag vertretenen Parteien informiert gewesen seien. [1, 2, 3]

Das ist eine wichtige Differenz.

Einige politisch Verantwortliche können von einer geheimen Operation wissen, ohne daß daraus bereits wirksame institutionelle Kontrolle entsteht.

Information ist nicht dasselbe wie Prüfung. Und Prüfung ist nicht dasselbe wie die Möglichkeit, einen Vorgang zu stoppen.

Erst die journalistische Enthüllung von 1986 machte eine umfassende parlamentarische Untersuchung politisch unvermeidbar.

Auch über die Rechtmäßigkeit gab es keinen Konsens

Der Untersuchungsausschuß beseitigte nicht alle politischen Gegensätze.

Behnsen und Trittin berichten, daß die Tatsachenfeststellungen des Ausschusses weitgehend gemeinsam getragen wurden, die politischen und rechtlichen Bewertungen aber stark auseinandergingen. Nach ihrer Darstellung betrachteten CDU und FDP die „Aktion Feuerzauber“ vor dem Hintergrund der damaligen Terrorismusbedrohung als rechtmäßig; SPD und Grüne kamen zu deutlich kritischeren Bewertungen. [5]

Die heutige amtliche Zusammenfassung bestätigt zumindest den institutionellen Befund: Der Ausschuß sah mehrheitlich keinen Anlaß, dem Parlament Änderungen der niedersächsischen Sicherheitsgesetze vorzuschlagen; SPD und Grüne legten abweichende Stellungnahmen vor. [3]

Auch strafrechtlich entstand kein abschließendes Gerichtsurteil über die gesamte Konstruktion. Laut NDR wurden im Mai 1986 eingeleitete Ermittlungen sehr schnell eingestellt; dabei spielten fehlende strafrechtliche Anhaltspunkte beziehungsweise Verjährungsfragen eine Rolle. [4]

Daraus sollte man weder ein späteres gerichtliches Verdikt „illegal“ noch einen allgemeinen Freibrief „rechtmäßig“ konstruieren.

Ein eingestelltes Ermittlungsverfahren ersetzt keine umfassende höchstrichterliche Prüfung der politischen und verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen Operation.

Was sicher belegt ist – und was nicht

Ein Ereignis, zwei Wissensstände: 1978 der öffentliche Anschein eines mutmaßlichen Befreiungsversuchs, 1986 die bekannte staatliche Operation von niedersächsischem Verfassungsschutz und GSG 9.

Gerade bei Geheimdienstgeschichten lohnt sich eine ungewöhnlich strenge Trennlinie.

Belastbar belegt ist:

Der niedersächsische Verfassungsschutz ließ im Rahmen der „Aktion Feuerzauber“ einen Anschlag auf die JVA Celle vortäuschen. Angehörige der GSG 9 führten die Sprengung aus. Ein Fahrzeug wurde mit Munition und gefälschten Pässen präpariert. Die Aktion sollte eine Legende für V-Leute stützen und einen Zugang zum RAF-Umfeld ermöglichen. Öffentlichkeit und Strafverfolgungsbehörden wurden über die wirklichen Urheber getäuscht. [1, 3, 4]

Ebenso belegt ist, daß die tatsächliche Urheberschaft erst 1986 öffentlich wurde und anschließend ein langwieriger Untersuchungsausschuß folgte. [3, 4, 6]

Vorsicht ist dagegen bei weitergehenden Behauptungen geboten.

Aus dem Celler Loch folgt nicht, daß andere ungeklärte Anschläge ebenfalls von Sicherheitsbehörden inszeniert wurden. Der Fall ist kein Generalschlüssel für beliebige historische Verdachtsmomente.

Auch die genaue Kenntnis jedes einzelnen politischen Beteiligten sollte nicht aus der bloßen Mitwirkung einer Behörde abgeleitet werden. Albrecht erklärte zwar selbst eine gemeinsame Verantwortung mehrerer Regierungen; neuere journalistische Darstellungen nennen darüber hinaus konkrete Bundespolitiker. Die öffentlich zugänglichen Quellen formulieren den exakten individuellen Kenntnisstand jedoch nicht vollständig einheitlich. Deshalb wird hier bewußt nicht aus institutioneller Beteiligung auf den detaillierten Wissensstand jeder einzelnen Person geschlossen. [2, 4]

Gerade diese Zurückhaltung macht das Celler Loch nicht schwächer.

Sie macht sichtbar, wie viel bereits ohne Spekulation dokumentiert ist.

Das eigentliche Loch entstand nicht im Beton

Eine Demokratie muß Sicherheitsbehörden Geheimhaltung erlauben können. Andernfalls wären Quellenführung, verdeckte Ermittlungen oder Spionageabwehr vielfach unmöglich.

Aber das Celler Loch zeigt eine andere Kategorie von Risiko.

Wenn ein Staat nicht nur verdeckt beobachtet, sondern die beobachtete Wirklichkeit selbst verändert, entstehen Rückkopplungen:

Eine Quelle provoziert eine Handlung.

Die Handlung wird als Erkenntnis registriert.

Die Erkenntnis rechtfertigt die Operation.

Und die Operation erzeugt neue Handlungen.

Von außen kann dieses System wie ein Beweis für die ursprüngliche Bedrohung aussehen.

Deshalb ist die entscheidende Grenze nicht lediglich die zwischen „geheim“ und „öffentlich“.

Sie verläuft zwischen Beobachtung und Herstellung, zwischen Quelle und Provokateur, zwischen Informationsgewinn und Ereignisproduktion.

Das Celler Loch ist dafür ein ungewöhnlich sauber dokumentiertes historisches Beispiel.

2015 wurde das erhaltene Mauerstück wieder sichtbar vor der JVA Celle aufgestellt. Die damalige niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz formulierte die Erinnerung daran bemerkenswert schlicht: Der Fall könne zeigen, daß der „Zweck nicht alle Mittel heiligt“. [3]

Das ist richtig – aber noch nicht vollständig.

Die tiefere Lehre lautet:

Wenn der Staat selbst das Ereignis erzeugt, das seine Bürger anschließend fürchten sollen, beschädigt er nicht nur Vertrauen. Er beschädigt die Grundlage, auf der eine offene Gesellschaft überhaupt noch zwischen beobachteter Gefahr und staatlich erzeugtem Schein unterscheiden kann.

Beim Celler Loch war das Loch in der Mauer nur etwa 40 Zentimeter groß.

Das Loch in der Beweiskette war erheblich größer.

Quellen

Alle Quellen zuletzt abgerufen am 4. Oktober 2026.

[1] Niedersächsischer Landtag: Bericht des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, Drucksache 11/4380. Abschluß der Ausschußarbeit 9. Oktober 1989, Ausgabedatum der Drucksache 18. Oktober 1989. Amtliches Parlamentsdokument. https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_11_5000/4001-4500/11-4380.pdf

[2] Niedersächsischer Landtag: Stenographischer Bericht, 111. Sitzung der 10. Wahlperiode, Hannover, 25. April 1986. Regierungserklärung von Ministerpräsident Ernst Albrecht und anschließende Debatte. Ausgegeben am 20. Juni 1986. https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/steno/10_wp/endber111.pdf

[3] Niedersächsisches Justizministerium: Justizministerin besucht das „Celler Loch“, Presseinformation vom 24. Juli 2015. Dort die Angaben zu „Aktion Feuerzauber“, präpariertem Fahrzeug, planmäßiger Täuschung, 135 Sitzungen, 53 Zeugen, Abschlußbericht vom 9. Oktober 1989 und das Zitat von Antje Niewisch-Lennartz. https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/justizministerin-besucht-das-celler-loch-135720.html

[4] Michael Lange / NDR: Skandal um das „Celler Loch“ wird 1986 aufgedeckt, Stand 25. April 2026. https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/skandal-um-celler-loch-wird-1986-aufgedeckt,cellerloch100.html

[5] Uwe Behnsen / Jürgen Trittin: Das Lockspitzelsystem: Vom „Celler Loch“ bis zur Methode Mauss. Der Abschlußbericht des 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des niedersächsischen Parlaments, Bürgerrechte & Polizei/CILIP 34, 15. Dezember 1989. Politisch positionierte Auswertung, nicht die amtliche Wertung. https://www.cilip.de/1989/12/15/das-lockspitzelsystem-vom-celler-loch-bis-zur-methode-mauss-der-abschlussbericht-des-11-parlamentarischen-untersuchungsausschusses-des-niedersaechsischen-parlaments/

[6] Wächterpreis der deutschen Tagespresse: Eintrag 1986, erster Preis an Ulrich Neufert, Hannoversche Allgemeine Zeitung, für die Aufdeckung des Sprengstoffanschlags auf die Mauer der JVA Celle durch den niedersächsischen Verfassungsschutz. Zeitliche Preisträgerliste bei anstageslicht; der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger führt Neufert ebenfalls für 1986. https://www.anstageslicht.de/waechterpreis/die-waechterpreistraeger-in-zeitlicher-folge und https://www.bdzv.de/awards/waechter-preis/bisherige-preistraegerinnen

[7] Wikimedia Commons / Hundehalter: Celler Loch Jul 2015 2.JPG, Aufnahme vom 27. Juli 2015, Lizenz CC BY-SA 3.0. Das Foto ist in diesem Beitrag nicht abgebildet. Die Grafiken oben sind eigene Illustrationen. https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Celler_Loch_Jul_2015_2.JPG

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