Der Fall Traube
Ein Verdacht kann den Berufsweg verändern, bevor seine Grundlage geprüft ist. Die Lauschaffäre um Klaus Traube zeigt, wohin eine Entlastung danach noch reichen muß.
Geheime Macht. Öffentliche Folgen. Beitrag 3.
BND und Verfassungsschutz zwischen Auftrag, Grenzverletzung und Kontrolle.
Recherchestand: 12. Oktober 2026.
1976 verliert Klaus Traube seine Spitzenposition in der Atomindustrie. Im März 1977 entlastet ihn der Bundesinnenminister öffentlich. Zwischen dem beruflichen Bruch und dieser Entlastung liegt mehr als ein Jahr. [1, 2]
Schon vor seinem beruflichen Bruch haben Behörden Traubes Umfeld ausgeforscht, sein Haus heimlich betreten und Gespräche belauscht. Der Verdacht bleibt nicht in den Akten: Er erreicht auch den Konzern. [1, 7]
Zuerst erschienen als Artikel auf X.
Die Lauschaffäre um Klaus Traube wird häufig über eine Wanze und einen Minister erzählt. Ihr unbequemster Teil liegt anderswo: Ein Verdacht kann Folgen auslösen, während seine Grundlage noch geprüft wird. Wenn später die Entlastung kommt, findet sie einen bereits veränderten Lebenslauf vor.
Ein Ingenieur mit Verantwortung
Traube hat Maschinenbau studiert, als Diplom-Ingenieur in der Kraftwerksindustrie gearbeitet und bei AEG den Bereich Kernreaktoren geleitet. Von 1972 bis 1976 ist er Technischer Geschäftsführer von Interatom. Er gehört zur Führung einer Branche, die ihre Anlagen als Antwort auf den wachsenden Energiebedarf entwickelt. [3, 4]
Zur Zeit der Überwachung gehört Interatom zur Kraftwerk Union, kurz KWU. Siemens hatte seine Interatom-Anteile 1974 auf die KWU übertragen. Traube verantwortet das Projekt SNR 300 mit, den Schnellen Brüter in Kalkar. Der Begriff bezeichnet einen Reaktortyp, der zusätzlich spaltbaren Brennstoff ausbrüten soll. An diesem Projekt hängen hohe technische Erwartungen und weitreichende industriepolitische Hoffnungen. [4]
Seine eigenen Zweifel beginnen bereits während dieser Karriere. Nach seinen späteren Schilderungen bringt ihn der Club-of-Rome-Bericht „Die Grenzen des Wachstums“ von 1972 zum Nachdenken über das Fortschrittsversprechen der Atomindustrie. Die Überwachung trifft somit einen Manager, dessen berufliche Überzeugungen sich bereits verändern. [5, 15]
Eine Bekanntschaft wird zum Sicherheitsrisiko
Traube ist mit der Frankfurter Rechtsanwältin Inge Hornischer befreundet. Über sie kennt er Hans-Joachim Klein. Als Klein am Überfall auf die OPEC-Konferenz in Wien am 21. Dezember 1975 beteiligt ist, bekommt diese Bekanntschaft für die Sicherheitsbehörden ein anderes Gewicht. [5, 8]
Die Behörden befürchten, Traubes Fachwissen und seine Zugangsmöglichkeiten könnten Terroristen nützlich werden. [8] Doch weiß er von konkreten Plänen? Unterstützt er sie? Hat er Informationen oder Material weitergegeben? Die Bekanntschaft mit Klein beantwortet diese Fragen nicht. Zwischen einer Verbindung im Bekanntenkreis und einer Beteiligung an Gewalt liegt der Nachweis des eigenen Handelns.
Wie unsicher einzelne Zuschreibungen waren, zeigt eine Debatte innerhalb der Regierungsfraktion. Am 15. März 1977 berichtet der SPD-Abgeordnete Harald Schäfer aus dem Innenausschuß: In Telefonaten sei der Vorname „Mehdi“ gefallen. Weil Traube nicht nachgefragt habe, seien daraus intensive Beziehungen zu Mehdi Khanbaba-Teherani abgeleitet worden. Ein nicht sicher identifizierter Besucher sei ebenfalls diesem Mann zugerechnet worden. [6]
Schäfer hatte das Vorgehen zunächst für gerechtfertigt gehalten. Nach der näheren Prüfung revidiert er seine Haltung. [6] Sein Einwand trifft einen entscheidenden Punkt: Was wurde beobachtet, was daraus geschlossen und was später als gesichert weitererzählt? Wenn diese Unterschiede verlorengehen, erscheint die Aktenlage eindeutiger, als die ursprünglichen Beobachtungen es waren.
Was „Operation Müll“ bedeutete
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Inlandsnachrichtendienst des Bundes, führt den Vorgang. Neben der Beobachtung von Traubes Umfeld werden seine Post und sein Telefon überwacht. Die heimliche Raumüberwachung ist ein zusätzlicher Eingriff: Sie erfaßt das gesprochene Wort innerhalb der Wohnung. [2]
BfV-Präsident Richard Meier ordnet den Lauschangriff am 30. Dezember 1975 an. Eindringen und Einbau folgen in der Nacht zum 2. Januar 1976. [2]
Bei der Aktion hilft auch Personal des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Auslandsnachrichtendienstes. Nach Bundeskanzler Helmut Schmidts Darstellung war ein BND-Beamter vorübergehend zum BfV abgeordnet. Die Leitung des Vorgangs liegt beim BfV. [7, 9]
Bundesinnenminister Werner Maihofer datiert seine ausdrückliche Billigung auf den 15. Januar 1976. Am Anordnungstag sei er wegen eines Übermittlungsfehlers über die konkrete Abhörmaßnahme nicht unterrichtet worden. [2]
Die Grenze, die eine Gefahr nicht aufhebt
Maihofer verteidigt das Vorgehen mit der außergewöhnlichen Gefahr, die er damals annahm. In der FDP-Fraktion beruft er sich auf das Verfassungsschutzgesetz, den Schutz vor Gefahren nach Artikel 13 des Grundgesetzes und eine Notstandsbegründung. Ein hinreichender strafprozessualer Tatverdacht gegen Traube habe gerade nicht vorgelegen. [8]
Der Streit betrifft deshalb mehr als eine versäumte Unterschrift. Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel erklärt am 1. März 1977 in der SPD-Fraktion, für die gewählte Abhöranordnung gebe es keine gesetzliche Grundlage. Dennoch verteidigt er den Eingriff mit Notstandsrecht. Andere Abgeordnete widersprechen: Eine erst zu untersuchende Gefahr könne den heimlichen Eingriff nicht bereits rechtfertigen. [9]
Die Behörden waren heimlich in eine Wohnung eingedrungen und hatten dort Gespräche abgehört. Eine besondere gesetzliche Ermächtigung für diese Maßnahme fehlte. Die Regierung beanspruchte dennoch, rechtmäßig gehandelt zu haben, weil sie den Fall als außergewöhnliche Gefahrensituation bewertete. [8, 9]
Der Jurist Konrad Löw betont 1978, daß § 34 des Strafgesetzbuchs keine allgemeine Vollmacht für staatliche Grundrechtseingriffe sei. Auch Ausnahmesituationen benötigten gesetzliche Regeln; ganz unvorhersehbare Ausnahmefälle behandelt er gesondert. [10] Dahinter steht eine grundlegende Kontrollfrage: Wer eine Gefahr untersuchen soll, muß seine Mittel rechtfertigen können, bevor die Untersuchung die vermutete Gefahr bestätigt.
Die spätere Entlastung allein beweist nicht, daß schon jeder erste Ermittlungsschritt unzulässig war. Umgekehrt verleiht ein nachvollziehbares Sicherheitsinteresse keine unbegrenzte Befugnis. Gerade bei einem besonders schweren Eingriff muß sich prüfen lassen, welche konkreten Tatsachen ihn tragen.
Der Verdacht erreicht den Arbeitgeber
Für Traubes Berufsweg ist eine andere Verbindung entscheidend. Nach der CILIP-Dokumentation teilt das BfV der KWU seine Verdachtsmomente mit. Zunächst soll Traube während der weiteren Überprüfung beschäftigt bleiben. [1] Im Januar legen Innenministerium und BfV dem Konzern die Trennung nahe; im Februar 1976 fällt die Personalentscheidung. [11]
Die Behörden wirken damit auf das Ende seiner bisherigen Tätigkeit hin. Die Personalentscheidung trifft das Unternehmen. [1] Der Verdacht hat einen zweiten Wirkungsort erreicht: Aus einer geheimdienstlichen Einschätzung wird eine Grundlage für die Frage, ob der Konzern Traube in seiner Führungsposition weiter vertrauen kann.
An dieser Stelle berühren sich zwei verschiedene Vertrauensverhältnisse. Die Behörde bewertet eine mögliche Sicherheitsgefahr; das Unternehmen entscheidet über eine verantwortliche Position. Für den Betroffenen kommt es darauf an, welche Vorwürfe ihm mitgeteilt werden und wie er ihnen entgegentreten kann. Eine vertrauliche Warnung kann erhebliches Gewicht haben, obwohl ihre Tatsachengrundlage für denjenigen, dessen Berufsweg sie betrifft, schwer zugänglich bleibt.
Öffentlich wird der Fall erst danach
Im Februar 1977 macht die SPIEGEL-Berichterstattung die Affäre öffentlich. Was zuvor zwischen Sicherheitsbehörden, Ministerium und Konzern verhandelt wurde, wird nun zum Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung. [7]
Am 1. März lenkt der SPD-Abgeordnete Karsten Voigt die Fraktionsdebatte auf Traubes Berufschancen. Er kennt Traube persönlich und fragt, wie dieser nach einer Entlastung wieder Arbeit finden könne. Den beruflichen Bruch schreibt er auch dem Verfassungsschutz zu. [9]
Traube erläutert am 14. März in einem Gespräch mit Behördenvertretern seine Sicht. Am 16. März 1977 erklärt Maihofer im Bundestag, gegen ihn bestünden „keine Verdachtsmomente mehr“. [2]
Die persönliche Bekanntschaft mit Klein war eine Tatsache. Der daraus entwickelte Verdacht einer terroristischen Verstrickung hat sich nicht bestätigt. [6, 7] Traube kann sich jetzt auf eine öffentliche Erklärung des zuständigen Ministers berufen.
Doch zwischen der Korrektur einer Bewertung und der Wiederherstellung einer beruflichen Stellung liegt ein weiterer Schritt. Eine Erklärung im Parlament setzt weder einen Geschäftsführervertrag wieder in Kraft noch stellt sie verlorenes Vertrauen automatisch her. Dafür müssen diejenigen, die zuvor Entscheidungen getroffen haben, ihrerseits handeln. Genau daran ist die praktische Wirkung einer Entlastung zu messen.
Was später korrigiert wurde
Es bleibt nicht ausschließlich bei Worten. Im Januar 1978 bestätigt Maihofer vor dem Bundestag, daß Traube entstandene Auslagen erstattet wurden. Ein umfassender finanzieller Ausgleich sämtlicher beruflicher Nachteile läßt sich aus der Erklärung nicht ableiten. [12]
Zugleich hält die Bundesregierung an der Rechtfertigung des Eingriffs fest. Noch am 12. April 1978 erklärt der parlamentarische Staatssekretär Andreas von Schoeler, dienst- oder strafrechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Beamten seien nicht zu veranlassen gewesen. [13] Traube ist öffentlich entlastet, während die Regierung das Vorgehen gegen ihn weiterhin verteidigt.
Maihofer bleibt nach der Enthüllung zunächst im Amt. Die Affäre hat ihn politisch belastet. [7] Seine Rücktrittserklärung folgt am 6. Juni 1978 im unmittelbaren Zusammenhang mit den Fahndungspannen bei der Schleyer-Entführung. Zwischen der Aufdeckung des Lauschangriffs und dem Rücktritt liegen mehr als fünfzehn Monate. [14]
Traube gibt seinem Berufsweg eine neue Richtung
Traubes eigene Rückschau widersetzt sich einer einfachen Opfergeschichte. In einem späteren Porträt der Frankfurter Rundschau sagt er: „Im Grunde war ich schon lange von meinem industriellen Job entfremdet gewesen, so gesehen kam mir die Kündigung ganz entgegen.“ [15]
Nach eigener Darstellung beginnt er anschließend zu recherchieren und veröffentlicht bald sein erstes Buch. [15] Damit macht er sein technisches Wissen zum Ausgangspunkt einer neuen Tätigkeit. Der staatliche Eingriff wird dadurch nicht nachträglich gerechtfertigt.
Traube arbeitet weiter. Er lehrt und publiziert; von 1980 bis 1985 hat er eine Gastprofessur in Berlin und leitet die Projektgruppe „Energie und Gesellschaft“. Als er 1986 ausführlich über Tschernobyl interviewt wird, spricht er mit dem Wissen aus seiner früheren Arbeit im Reaktorbau. [3]
Von 1990 bis 1997 leitet er das von ihm mitbegründete Bremer Energieinstitut. 2001 gehört er zu den Gründern des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung, für den er zehn Jahre als Vizepräsident und energiepolitischer Sprecher tätig ist. Energieeffizienz, die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme sowie erneuerbare Energien werden zu wichtigen Arbeitsfeldern. [16]
Sein späterer Berufsweg läßt sich deshalb nicht als bloßer Nachtrag zur Affäre verstehen. Traube bleibt ein handelnder Fachmann. Die verlorene Position bei Interatom und die neue Tätigkeit gehören beide zu seinem Lebenslauf; die zweite löscht die erste nicht aus.
Welche Sicherung erreicht den Arbeitsplatz?
Für die heutige Debatte über Nachrichtendienstbefugnisse liegt darin eine konkrete Lehre. Kontrolle muß den Weg einer Information bis zu ihren Folgen verfolgen. Es genügt nicht, allein zu fragen, ob ein Dienst Daten erheben darf. Zu prüfen ist ebenso, was andere mit diesen Daten tun und wie eine spätere Korrektur sie erreicht.
Aus dem Fall lassen sich dafür Anforderungen ableiten. Vor einem Eingriff braucht es eine unabhängige Prüfung der Tatsachengrundlage und der Befugnis. Während der Maßnahme müssen neue Erkenntnisse einschließlich entlastender Befunde dokumentiert und bewertet werden. Wer Informationen weitergibt, sollte erkennbar trennen, was beobachtet, was vermutet und was widerlegt ist.
Nach dem Ende einer Maßnahme muß die Korrektur praktisch werden können. Dazu gehören die Benachrichtigung des Betroffenen, sobald schutzwürdige Gründe nicht mehr entgegenstehen, erreichbarer Rechtsschutz und die Berichtigung früherer Mitteilungen bei deren Empfängern. Gerade der letzte Schritt verdient Aufmerksamkeit: Eine Entlastung, die den ursprünglichen Empfänger einer Warnung nicht erreicht, kann deren Wirkung schwer beenden.
Der Fall zeigt einen konkreten Fehlerweg, keine zwangsläufige Folge jeder Überwachung. Seine Schärfe liegt im zeitlichen Abstand: Der Verdacht kann früh handeln lassen. Die Entlastung kommt später und muß mit den bereits eingetretenen Folgen umgehen. Wer Befugnisse erweitert, sollte deshalb auch erklären können, wie eine unbegründete Warnung dort berichtigt wird, wo sie bereits Entscheidungen ausgelöst hat.
Welche Sicherung sorgt dafür, daß ein geheimer Verdacht nicht schon berufliche Tatsachen schafft, bevor seine Grundlage überprüfbar geworden ist?
Zum Abhören von Verteidigergesprächen in Stammheim: Stammheim. Das belauschte Gespräch.
Quellen
Abrufdatum sämtlicher Onlinequellen: 12. Oktober 2026. Seitenangaben bei PDFs beziehen sich auf die gedruckte Paginierung.
[1] Manfred Walter: Verfassungsschutz-Skandale – Eine Chronik. In: Bürgerrechte & Polizei/CILIP, Heft 28, 3/1987, November 1987. Hier S. 23, Abschnitt „Operation Müll / Abhörfall Klaus Traube“. https://archiv.cilip.de/Hefte/CILIP_028.pdf
[2] Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 8/17. Stenographischer Bericht. 17. Sitzung, 16. März 1977. Hier S. 959 C–D, 960 D–961 A, 962 A–B und 981 C–D: Anordnung und ministerielle Billigung, öffentliche Entlastung, weitere Überwachungsarten, Zeitpunkt des Eindringens. https://dserver.bundestag.de/btp/08/08017.pdf
[3] Klaus Traube im Gespräch mit Hans O. Hemmer und Ingeborg Wahle-Homann: Ein Ausstieg ist noch möglich. Gespräch vom 7. Mai 1986 in Köln. In: Gewerkschaftliche Monatshefte, 6/1986, S. 371–379; besonders die biographische Einleitung auf S. 371. https://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1986/1986-06-a-371.pdf
[4] Willy Marth: Der Schnelle Brüter SNR 300 im Auf und Ab seiner Geschichte. Kernforschungszentrum Karlsruhe, Bericht KfK 4666, März 1992. Hier S. 40 und 67: Konzernzuordnung und Projektverantwortung. https://publikationen.bibliothek.kit.edu/270032042/3813448
[5] WDR 5; Hörfunkautor Heiner Wember: 25. Februar 1928 – Der Atommanager und spätere AKW-Gegner Klaus Traube wird geboren. Reihe ZeitZeichen, 25. Februar 2023. Verwendet wurde der schriftliche Begleittext. https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/zeitzeichen/zeitzeichen-geburtstag-klaus-traube-atommanager-akw-gegner-100.html
[6] Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien: Fraktionssitzung (Tonbandtranskription) am 15. März 1977 (SPD). Editionsprogramm Fraktionen im Deutschen Bundestag 1949–2005, ediert durch Barbara von Hindenburg. Abschnitt A, Wortmeldungen Harald Schäfers. https://fraktionsprotokolle.de/spd-08_1977-03-15-t1500_WN.html
[7] Benjamin Stahl: Vor 50 Jahren: Verfassungsschutz beginnt „Operation Müll“. In: Das Parlament, angezeigtes Veröffentlichungsdatum 18. Dezember 2025. https://www.das-parlament.de/2020/52-53/kehrseite/lauschangriff-auf-traube
[8] Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien: Fraktionssitzung am 1. März 1977 (FDP). Abschnitt C, Bericht Werner Maihofers. https://fraktionsprotokolle.de/fdp-08_1977-03-01-t1500_EP.html
[9] Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien: Fraktionssitzung (Tonbandtranskription) am 1. März 1977 (SPD). Aussprache zum Fall Traube, insbesondere Wortmeldungen Voigts, Vogels, Emmerlichs und Schmidts. https://www.fraktionsprotokolle.de/spd-08_1977-03-01-t1500_WN.html
[10] Konrad Löw: Begünstigt der Rechtsstaat den Terrorismus? In: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 20/1978, 20. Mai 1978. Hier Abschnitt II, Unterabschnitt e, zur gesetzlichen Ermächtigung und zum Notstand. https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/archiv/530859/beguenstigt-der-rechtsstaat-den-terrorismus/
[11] DER SPIEGEL: Der Minister und die „Wanze“. Ausgabe 10/1977 vom 28. Februar 1977; Onlinearchiv mit Zeitstempel 27. Februar 1977, 13.00 Uhr. https://www.spiegel.de/politik/der-minister-und-die-wanze-a-6020d51e-0002-0001-0000-000040941938
[12] Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 8/68. Stenographischer Bericht. 68. Sitzung, 25. Januar 1978. Hier S. 5370 B–C, Antwort Maihofers zur Erstattung von Auslagen. https://dserver.bundestag.de/btp/08/08068.pdf
[13] Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 8/82. Stenographischer Bericht. 82. Sitzung, 12. April 1978. Hier S. 6490 C–D, Antworten Andreas von Schoelers auf Fragen Roths. https://dserver.bundestag.de/btp/08/08082.pdf
[14] Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Lebendiges Museum Online: Jahreschronik 1978. Eintrag 6. Juni zum Rücktritt Werner Maihofers. https://www.hdg.de/lemo/jahreschronik/1978
[15] Petra Mies: Umschalten, abschalten. In: Frankfurter Rundschau, Archivporträt. Ursprüngliches Erscheinungsdatum auf der zugänglichen Seite nicht zuverlässig ausgewiesen; angezeigter Seitenstand 4. Februar 2019, 20.54 Uhr. https://www.fr.de/politik/umschalten-abschalten-11731100.html
[16] Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V.: Nachruf für Prof. Dr. Klaus Traube (geb. 25. Februar 1928, gest. 4. September 2016). Veröffentlicht bei IKZ, 9. September 2016. https://www.ikz.de/detail/news/detail/nachruf-fuer-prof-dr-klaus-traube-geb-25021928-gest-04092016/